Suzuki Motor Corporation: Meldung zum Schiedsspruch
August 30 2015 - 9:52PM
Business Wire
(Der Originaltext dieser Pressemitteilung wurde aus dem
Japanischen zunächst ins Englische übersetzt. Bei etwaigen
Unstimmigkeiten zwischen diesem Text und dem japanischen
Originaltext, gilt der japanische Originaltext.)
Die Suzuki Motor Corporation („Suzuki”) gibt bekannt, dass es am
29. August 2015 im Zusammenhang mit der Klage, die Suzuki beim
Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer am 24. November
2011 eingereicht hat, zum Urteil kam. Suzuki informiert wie
folgt:
Wichtigste Punkte im Urteil des Schiedsgerichts:
- Die Rahmenvereinbarung zwischen der
Volkswagen AG („VW”) und Suzuki wurde von Suzuki am 18. November
2011 wirksam zum 18. Mai 2012 gekündigt.
- Die Volkswagen AG muss ihre Beteiligung
an Suzuki über 19,89 Prozent an Suzuki oder seine Bevollmächtigten
nach einer von Suzuki vernünftig bestimmten Methode veräußern.
- Das Gericht räumt VW einen Teil der
Gegenansprüche ein und wirft Suzuki Vertragsbruch vor. Die
restlichen Gegenforderungen von VW und die Forderungen von Suzuki
wurden verworfen.
1. Überblick über den
Schiedsspruch
(i) Beendigung der Rahmenvereinbarung
Das Schiedsgericht befand, dass die Rahmenvereinbarung seitens
Suzuki am 18. November 2011 mit Wirkung zum 18. Mai 2012
rechtsgültig gekündigt wurde.
(ii) Veräußerung der Anteile an Suzuki
Das Schiedsgericht gab der Forderung von Suzuki statt, nach der
VW seine Anteile an Suzuki verkaufen muss, dies entweder an Suzuki
oder an eine durch Suzuki nach einer angemessenen Methode
bestimmten Drittpartei.
(iii) Suzukis Verst�ße gegen die Vereinbarung
Das Schiedsgericht gibt VW in dem Punkt des Vertragsbruchs
seitens Suzuki recht, wobei die H�he der Schadenersatzansprüche,
sofern diese eingeräumt werden, in einem weiteren Schritt des
schiedsgerichtlichen Verfahrens bestimmt werden soll.
In einem Kommentar zum Schiedsspruch
äußerte sich Suzuki-Chef Osamu Suzuki wie folgt:
„Das Schiedsgericht gab der Forderung von Suzuki statt und kam
zu dem Schluss, dass die Rahmenvereinbarung mit VW wirksam
gekündigt wurde und dass VW seine Anteile an Suzuki zurückgeben
muss. Wir sind mit diesem Urteil zufrieden.
Demzufolge haben wir das Hauptziel unserer Klage erreicht,
nämlich die Rückgabe der Suzuki-Anteile.
Der Suzuki-Konzern ist nunmehr wiedervereinigt, um die
Weiterentwicklung von Suzuki anzustreben.”
2. Vorgeschichte zum
Schiedsverfahren
Suzuki bat VW im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen, die
Geschäftsbeziehung und Kapitalbeteiligung zu beendigen. Nachdem VW
auf die Forderung von Suzuki nicht einging, reichte Suzuki am 18.
November 2011 eine Kündigung der Rahmenvereinbarung mit VW ein. Des
Weiteren beantragte Suzuki am 24. November 2011 gemäß der
vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ein
Schlichtungsverfahren beim Schiedsgericht der Internationalen
Handelskammer in London, wo auch das Verfahren stattfand. Das
Schiedsgericht wurde gemäß der Schiedsordnung der Internationalen
Handelskammer arrangiert. Suzuki reichte beim Schiedsgericht
mehrere Forderungen ein, etwa dass das Schiedsgericht die wirksame
Kündigung der Rahmenvereinbarung erkläre und dass VW seine Anteile
an Suzuki zurückgebe oder an eine von Suzuki bestimmte Drittpartei
veräußere.
VW wiederum ersuchte das Schiedsgericht, alle Forderungen von
Suzuki abzulehnen und den Ansprüchen von VW stattzugeben, so auch
dass Suzuki gegen die Rahmenvereinbarung verstoßen habe.
3. Ausblick in die
Zukunft
Suzuki wird den Schiedsspruch genau untersuchen und
entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Wie am 9. Dezember 2014 berichtet, plant Suzuki, die Anteile von
Suzuki über das ToSTNeT-3-System von VW zu erwerben. Suzuki wird
Einzelheiten über den Kauf der Anteile ver�ffentlichen, sobald sie
feststehen.
In Folge der Veräußerung der Anteile an Suzuki durch VW wird es
beim gr�ßten Aktionär des Unternehmens, der auch ein Hauptaktionär
ist, zu Veränderungen kommen.
Derzeit sieht Suzuki keine Notwendigkeit, die Prognose für das
Konzernergebnis für das am 31. März 2016 zu Ende gehende
Geschäftsjahr zu aktualisieren. Sollten sich jedoch Umstände
ergeben, die offengelegt werden müssen, wird dies unverzüglich
erfolgen.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
Sprachversion, die im Original ver�ffentlicht wurde, ist
rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen
Sprachversion der Ver�ffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com
ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20150830005050/de/
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