KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um den Adapter-Nachbau für die
Spielekonsole Nintendo DS beschäftigt die Justiz weiter: Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG)
München zurück verwiesen. Das muss den Fall jetzt größtenteils neu
prüfen. (Az.: I ZR 124/11)

    Der Fall hat auch schon den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
beschäftigt. Dabei geht es um urheberrechtliche Fragen: Auf der
Spielekonsole Nintendo DS werden Spiele über spezielle Speicherkarten
geladen. Mit Hilfe besonderer Anschlüsse wird verhindert, dass fremde
Speichermedien und Spiele von Drittanbietern aktiviert werden können.

    Die beklagte Firma hat mit ihrem Adapter die Möglichkeit
geschaffen, eine herkömmliche Speicherkarte anzuschließen und damit
unter anderem Raubkopien, aber auch Computerprogramme auf die
Spielkonsole zu übertragen. Darin sieht Nintendo sein Urheberrecht
verletzt. Vor dem OLG hatte das Unternehmen damit Erfolg.

    Der BGH gab dem Spielehersteller jetzt zwar im Grundsatz recht. Das
OLG München muss aber unter anderem prüfen, ob die Schutzmaßnahmen
überhaupt noch verhältnismäßig sind und ob die legale Nutzung
dadurch nicht übermäßig beschränkt wird./din/DP/men
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