Voting Rights ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
April 11 2024 - 3:54AM
EQS Non-Regulatory
ProSiebenSat.1 Media SE
ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
11.04.2024 / 09:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS
News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Pier Silvio Berlusconi und Marina Berlusconi haben uns am 10.
April 2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Mitteilung nach § 43 Abs. 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 01. Juni 2023.
Infolge einer Änderung der mit dem Erwerb der Stimmrechte
verfolgten Ziele ab dem 20. März 2024 teilen wir, auch für die
Tochterunternehmen
- Holding Italiana Prima S.p.A. / Holding Italiana Seconda S.p.A.
/ Holding Italiana Terza S.p.A. / Holding Italiana Ottava
S.p.A.
- Holding Italiana Quarta S.p.A
- Holding Italiana Quinta S.p.A.
- Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. (Mailand, Italien)
und
- MFE - MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien),
gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes im Hinblick auf die verfolgten
Ziele mit:
1. Der Erwerb der
Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung
langfristiger strategischer Ziele.
2. Abhängig von den
Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen
Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist
es beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE
durch Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf
Monate zu erlangen.
3. Im Hinblick auf
die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche Hauptversammlung
der ProSiebenSat.1 Media SE wurde entschieden, von der
aktienrechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen eigenen
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu unterbreiteten
sowie im Wege eines Tagesordnungsergänzungsverlangens die
Abberufung eines amtierenden Aufsichtsratsmitglieds zu beantragen
und entsprechend einen Kandidaten als Ersatz für das abzuberufende
Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Auch im Hinblick auf
zukünftige Hauptversammlungen wird abhängig von den künftigen
Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern darüber entschieden, von der
aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen,
eigene Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu
unterbreiten. Im Übrigen ist derzeit keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der
ProSiebenSat.1 Media SE angestrebt, die über die
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1
Media SE hinausgeht.
4. Es wird
angestrebt, dass die am 30. April 2024 stattfindende ordentliche
Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE über die Vorbereitung
einer Abspaltung der nicht zum Segment Entertainment (wie im
Geschäftsbericht 2023 beschrieben) zuzuordnenden Vermögensteile der
Emittentin beschließt. Im Übrigen wird derzeit keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.“
11.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
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