JPMorgan Chase Bank, N.A. (der „Anbieter“) gab heute ein
Kaufangebot (das „Angebot“) an die Inhaber (die
„Anleihegläubiger“) seiner Wandelanleihen mit Barausgleich
und Fälligkeit 2021 (XS1748457352) in H�he von 350.000.000 USD
bekannt. Zurzeit beträgt der gemäß den Bedingungen in dieser
Pressemitteilung davon ausstehende Gesamtnennbetrag (die
„Anleihen“) 350.000.000 USD.
Der Anbieter offeriert den Barkauf aller Anleihen zum Kaufpreis
von 185.000 USD pro 200.000 USD Kapitalsumme der Anleihen, die von
den Anleihegläubigern gemäß dem Angebot rechtsgültig angedient
werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot fungiert J.P. Morgan Securities
plc als Dealer Manager und die Zweigstelle London der Bank of New
York Mellon als Tender Agent.
Zeitplan für das Angebot
Der Zeitplan für das Angebot ist nachstehend angegeben:
Einführungsdatum 10. Oktober 2018
Termine für die Zwischenabwicklung
16:00 Uhr (Londoner Zeit) am 16. Oktober
2018, 23. Oktober 2018 und 30. Oktober 2018
Im Hinblick auf gültig angediente
Angebote, die zu oder vor der jeweiligen Frist für die
Zwischenabwicklung erfolgen, beabsichtigt der Anbieter, die zum
Kauf angenommenen Anleihen (sofern zutreffend) am entsprechenden
Datum für die Zwischenabwicklung zu begleichen, das drei Londoner
oder New Yorker Geschäftstage nach der entsprechenden Frist für die
Zwischenabwicklung liegt.
Der Angebotsauftrag (gemäß
nachstehender Definition) muss dem Tender Agent über die Euroclear
Bank SA/NV („Euroclear“) oder die Clearstream Banking, S.A.
(„Clearstream, Luxemburg“) zu oder vor der entsprechenden Frist für
die Zwischenabwicklung zugestellt werden, damit die entsprechenden
Anleihen zum Kauf angenommen und zum Datum der Zwischenabrechnung
gemäß der Frist für die Zwischenabwicklung beglichen werden
k�nnen.
Fristablauf
16:00 Uhr (Londoner Zeit) am 6. November
2018
Der Tender Agent muss den
Angebotsauftrag über Euroclear Clearstream, Luxembourg zu oder vor
dem Fristablauf erhalten, damit die entsprechenden Anleihen für den
Kauf zugelassen werden.
Bekanntgabe der Ergebnisse Die Bekanntgabe des
endgültigen Gesamtnennbetrags der gemäß dem Angebot zum Kauf
angenommenen Anleihen erfolgt so bald wie m�glich nach dem
Fristablauf durch Ver�ffentlichung der Informationen mittels
Zustellung einer Mitteilung an Euroclear und Clearstream,
Luxembourg (die „
Clearing-Systeme“) zwecks Information der
direkt Beteiligten (gemäß nachstehender Definition).
Voraussichtlicher endgültiger Abwicklungstermin 9. November
2018
Anleihegläubigern wird geraten, mit einer Bank, einem
B�rsenmakler oder einem anderen Intermediär (einschließlich einem
direkt Beteiligten eines Clearing-Systems), bei der/dem die
Anleihen gehalten werden, Rücksprache bezüglich des Termins zu
halten, bis zu dem der Intermediär den Angebotsauftrag für die
Beteiligung am Angebot oder zum Widerruf seines Angebotsauftrags
für die Beteiligung am Angebot erhalten muss, damit das Angebot die
oben festgelegte Frist erfüllt.
Die von dem Intermediär (einschließlich eines direkt
Beteiligten der Clearing-Systeme) festgelegte Frist wird
voraussichtlich vor der oben festgelegten Frist liegen.
Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach
eigenem Ermessen und vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, jederzeit (i) den Fristablauf zu verlängern, (ii) die
von den Anleihegläubigern gemäß dem Angebot erfolgreich angedienten
Anleihen einzubehalten und (iii) die anderen Bedingungen des
Angebots in jeglicher Hinsicht zu ändern. Jede am Angebot
vorgenommene Änderung gilt für alle Anleihen, die gemäß diesem
Angebot angedient werden. Wenn der Anbieter eine wesentliche
Änderung an den Bedingungen eines Angebots oder an den
Informationen bezüglich eines Angebots vornimmt, ver�ffentlicht er
zusätzliche Mitteilungen und erweitert das Angebot im gesetzlich
vorgeschriebenen Rahmen.
Beteiligung am Angebot
Nur direkt Beteiligte dürfen einen Angebotsauftrag einreichen.
Anleihegläubiger, die eine Beteiligung am Angebot beabsichtigen und
die direkt Beteiligte eines Clearing-Systems sind, müssen die unten
beschriebenen Maßnahmen direkt ergreifen. Anleihegläubiger, die
eine Beteiligung am Angebot beabsichtigen und keine direkt
Beteiligten eines Clearing-Systems sind, müssen einen
Angebotsauftrag durch Anweisung an die Bank, den Verwalter oder
Intermediär, bei dem die Anleihen gehalten werden, einreichen. Alle
Kosten oder Aufwendungen, die einer Bank, einem Verwalter oder
einem Intermediär durch die Einreichung eines Angebotsauftrags
entstehen, werden von dem entsprechenden Anleihegläubiger getragen.
Ein „direkt Beteiligter“ ist eine Person, die in den
Unterlagen des entsprechenden Clearing-Systems als Inhaber der
Anleihen ausgewiesen ist.
Ein Angebotsauftrag für Anleihen gemäß dem Angebot
(„Angebotsauftrag“) sollte direkt an das entsprechende
Clearing-System gemäß den üblichen Verfahren des Clearing-Systems
übertragen werden. Die Ausschreibung von Anleihen im Angebot gilt
als vorgenommen, wenn der Tender Agent von dem entsprechenden
Clearing-System einen gültigen Angebotsauftrag erhält, der gemäß
den Anforderungen des Clearing-Systems eingereicht wurde. Der
Empfang des Angebotsauftrags durch das entsprechende
Clearing-System wird gemäß den Standardverfahren des
Clearing-Systems bestätigt und bewirkt, dass die entsprechenden
Anleihen in dem in diesem Clearing-System geführten Depot des
Anleihegläubigers gesperrt werden, sodass Übertragungen im
Zusammenhang mit diesen Anleihen nicht m�glich sind.
Mit Ausnahme der bestimmten, unter „Allgemeine Bedingungen des
Angebots“ beschriebenen Umstände sind Angebotsaufträge nach ihrer
Einreichung unwiderruflich.
Angebot neuer Anleihen
Der Anbieter gab heute außerdem die Einführung eines Angebots
über Wandelanleihen mit Barausgleich und Fälligkeit 2021 (die
„neuen Anleihen“) mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens
150.000.000 USD bekannt. Die neuen Anleihen beziehen sich auf die
Stammaktien der Dufry AG. Umtauschrechte in Bezug auf die neuen
Anleihen werden nur bar abgegolten.
Kontaktinformationen
Informationsanfragen bezüglich der Bedingungen des Angebots sind
an folgende Adresse zu richten:
J.P. Morgan Securities plc
25 Bank Street
Canary Wharf
London E14 5JP
United Kingdom
Attention: J.P. Morgan equity-linked team
Telefon: +44 207 134 2650
E-Mail: Eql_LM@jpmorgan.com
Informationsanfragen bezüglich der Verfahren für die Beteiligung
an dem Angebot sind an folgende Adresse zu richten:
The Bank of New York Mellon, London Branch
One Canada Square
London E14 5AL
United Kingdom
Attention: Debt Restructuring Services
Telefon: +44 (0) 1202 689644
E-Mail: debtrestructuring@bnymellon.com
Insiderinformationen
Diese Pressemitteilung beinhaltet die Offenlegung von
Informationen, die als Insiderinformationen gemäß Artikel 7(1) der
EU-Marktmissbrauchsbestimmungen gelten oder gelten k�nnen.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS
1. Anleihegläubiger, die sich an dem Angebot
beteiligen wollen, müssen einen Nennbetrag von mindestens 200.000
USD der Anleihen gültig bieten. 2. Die Beteiligung am
Angebot ist abhängig von der Einreichung eines Angebotsauftrags,
der nach alleinigem Ermessen des Anbieters in gültiger Form
erfolgt, und der Anbieter ist gegenüber dem entsprechenden
Anleihegläubiger nicht verpflichtet ist, die Ablehnung des Kaufs
von angedienten Anleihen gemäß dem Angebot zu begründen oder zu
rechtfertigen. So k�nnen beispielsweise Anleihengebote gemäß dem
Angebot abgelehnt werden, wenn das Angebot beendet wird oder wenn
das Anleihengebot nicht die Anforderungen eines bestimmten Landes
erfüllt. 3. Alle von dem Anbieter oder in seinem Namen gemäß
dem Angebot oder in Verbindung damit vorgenommenen Zahlungen
erfolgen netto ohne jede Art von Einbehalt oder Abzug von Steuern,
Z�llen, Veranlagungen oder staatlichen Abgaben, die von einer mit
der Befugnis zur Erhebung von Steuern ausgestatteten Beh�rde oder
in deren Namen erhoben, eingezogen, einbehalten oder geschätzt
werden. Wenn ein Einbehalt oder Abzug erforderlich ist, ist der
Anbieter berechtigt, den entsprechenden Betrag von Zahlungen dafür
einzubehalten oder abzuziehen, und weder der Anbieter noch der
Tender Agent oder der Dealer Manager sind verpflichtet, Zahlungen
an Anleihegläubiger im Hinblick auf einbehaltene oder abgezogene
Beträge zu leisten. 4. Wenn der Anbieter das Angebot in der
Weise ändert, die (nach Beratung mit dem Dealer Manager) seiner
Meinung nach für die Anleihegläubiger, die bereits einen
Angebotsauftrag vor der Ankündigung der Änderungen eingereicht
haben, in erheblichem Maße schädlich sind, und wenn der Kauf der
entsprechenden Anleihen vor dieser Ankündigung noch nicht
abgewickelt ist (wobei die Ankündigung eine Erklärung enthält, dass
die Änderung nach Meinung des Anbieters in erheblichem Maße
schädlich für die Anleihegläubiger sind), dann kann dieser
Angebotsauftrag innerhalb von 24 Stunden nach der Ankündigung gemäß
den Verfahren des entsprechenden Clearing-Systems widerrufen werden
(und die Abwicklung des Angebotsauftrags wird für diesen Zeitraum
ausgesetzt). Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt, dass jeder
Anleihegläubiger, der sein Widerrufsrecht unter den oben
festgelegten Bedingungen nicht wahrnimmt, auf sein Widerrufsrecht
verzichtet und dass sein ursprünglicher Angebotsauftrag wirksam
bleibt. Ein Angebotsauftrag kann von einem Anleihegläubiger (falls
dieser ein direkt Beteiligter ist) oder dem entsprechenden direkten
Beteiligten in seinem Namen durch Einreichung einer gültigen
elektronischen Widerrufsanweisung in das entsprechende
Clearing-System widerrufen werden. Damit die Widerrufsanweisung
gültig ist, müssen die Anleihen, auf die sich der ursprüngliche
Angebotsauftrag bezieht, das Wertpapierdepot mit den Anleihen und
alle anderen, von dem entsprechenden Clearing-System geforderten
Informationen angegeben werden. Ein Widerruf eines Angebotsauftrags
nach Abwicklung des Kaufs der entsprechenden Anleihen nicht ist
m�glich. 5. Jeder Anleihegläubiger ist allein verantwortlich
für die eigene, unabhängige Beurteilung aller Sachverhalte
(einschließlich der im Zusammenhang mit dem Angebot, den Anleihen,
dem Anbieter und Dufry AG, auf deren Anteile sich die Anleihen
beziehen), die der Anleihegläubiger für angemessen hält,
einschließlich Steuerangelegenheiten, um eine Entscheidung über
eine Offerte für Anleihen gemäß dem Angebot und über den
Gesamtnennbetrag der von ihm anzudienenden Anleihen zu treffen.
6. Das Angebot, die Annahme des Angebots durch
Anleihegläubiger und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die
aus dem Angebot oder in Verbindung damit entstehen, unterliegen
englischem Recht und sind nach englischem Recht auszulegen.
ANGEBOTSEINSCHRÄNKUNGEN
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Anleihen
in einem Land oder an eine Person dar, in dem oder von dem aus oder
von der die Abgabe eines solchen Angebots gemäß den geltenden
Wertpapiergesetzen unzulässig wäre. Die Verbreitung dieser
Pressemitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser
Pressemitteilung gelangen, werden von jedem Anbieter, dem Tender
Agent und dem Dealer Manager aufgefordert, ihnen derartige
Einschränkungen mitzuteilen und diese zu befolgen.
Vereinigtes K�nigreich
Die Übermittlung dieser Pressemitteilung durch den Anbieter
sowie anderer Dokumente und Materialien im Zusammenhang mit dem
Angebot wird nicht von einer autorisierten Person im Sinne von
Abschnitt 21 des „ Financial Services and Markets Act 2000“
(„FSMA“) vorgenommen, und solche Dokumente und/oder
Materialien wurden nicht von einer solchen autorisierten Person
genehmigt. Folglich werden solche Dokumente und/oder Materialien
nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten K�nigreich
weitergeleitet und dürfen nicht �ffentlich zugänglich gemacht
werden. Die Übermittlung solcher Dokumente und/oder Materialien ist
von der Einschränkung für Finanzangebote gemäß Abschnitt 21 des
FSMA unter der Bedingung ausgenommen, dass sie sich nur an (1)
Personen richtet, die als Anlagespezialisten gemäß in Artikel 19
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 (dem „FPO“) über berufliche Erfahrungen bezüglich
Investitionen verfügen; (2) Personen, die unter Artikel 43(2) des
FPO fallen; oder (3) Personen, an die diese Dokumente und/oder
Materialien rechtmäßig übermittelt werden dürfen. Alle
Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich diese
Pressemitteilung bezieht, stehen nur den oben definierten Personen
zur Verfügung und dürfen nur von diesen getätigt werden, und andere
Personen dürfen sich nicht darauf berufen.
Frankreich
Das Angebot wird der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich
(„Frankreich“) weder direkt noch indirekt zugänglich
gemacht. Weder diese Pressemitteilung noch andere Dokumente oder
Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden an
die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt, sondern nur an: (i)
Finanzdienstleister, die Investment-Dienstleistungen im
Zusammenhang mit dem Portfoliomanagement für Dritte erbringen
(personnes fournissant le service d’investissement de gestion de
portefeuille pour compte de tiers); und/oder (ii) qualifizierte
Investoren (investisseurs qualifiés, die auf eigene Rechnung
handeln und gemäß Definition in Artikel L.411-1, L.411-2 und
D.411-1 des franz�sischen Code Monétaire et Financier zur
Beteiligung an dem Angebot berechtigt sind. Diese Pressemitteilung
wurde nicht zur Freigabe durch die Autorité des Marchés Financiers
eingereicht.
Italien
Weder das Angebot noch diese Pressemitteilung oder andere
Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden
für das Freigabeverfahren durch die Commissione Nazionale per le
Societa e la Borsa (CONSOB) gemäß den italienischen Gesetzen und
Vorschriften eingereicht. Das Angebot wird in der Republik Italien
(„Italien“) als befreites Angebot gemäß Artikel 101-bis,
Paragraph 3-bis der Rechtsverordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in
der jeweils gültigen Fassung (Financial Services Act) und Artikel
35-bis, Paragraph 3 des CONSOB-Beschlusses Nr. 11971 vom 14. Mai
1999 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
Entsprechend richtet sich das Angebot ausschließlich an Inhaber
der Anleihen in Italien, die gemäß Definition und im Sinne von
Artikel 100 des Financial Services Act und Artikel 35-bis,
Paragraph 4 CONSOB-Beschlusses Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der
jeweils gültigen Fassung „qualifizierte Investoren“ (investitori
qualificati) sind. Inhaber oder Nutzungsberechtigte der Anleihen
dürfen ihre Anleihen über autorisierte Personen (wie beispielsweise
Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, denen die
Durchführung solcher Aktivitäten in Italien gemäß dem Financial
Services Act, CONSOB-Beschluss Nr. 16190 vom 29. Oktober 2007 in
der jeweils gültigen Fassung und der Rechtsverordnung Nr. 385 vom
1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung gestattet ist)
und in Übereinstimmung mit den durch die CONSOB oder eine andere
italienische Beh�rde geregelten, gültigen Rechtsvorschriften und
Bestimmungen offerieren. Jeder Intermediär muss die geltenden
Gesetze und Vorschriften bezüglich der Informationspflicht
gegenüber seinen Kunden in Verbindung mit den Anleihen oder dem
Angebot einhalten.
Schweiz
Weder diese Pressemitteilung noch andere Angebote oder
Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot stellen einen Prospekt
im Sinne von Artikel 652a oder Artikel 1156 des Schweizerischen
Obligationenrechts oder einen B�rsenzulassungsprospekt im Sinne der
Kotierungsvorschriften der SIX Swiss Exchange Ltd. dar. Demzufolge
treffen die für Investoren in der Schweiz geltenden
Anlegerschutzvorschriften nicht auf das Angebot zu. Im Zweifelsfall
sollten Investoren in der Schweiz ihren Rechtsberater,
Finanzberater oder Steuerberater hinsichtlich des Angebots
konsultieren.
Allgemeines
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder
Kauf bzw. eine Aufforderung für ein Angebot zum Kauf oder Verkauf
der Anleihen unter Umständen dar, in denen ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre (und eine Beteiligung an
dem Angebot nicht von Anleiheinhabern akzeptiert würde). In den
Ländern, in denen Wertpapiergesetze, Blue-Sky- oder andere Gesetze
vorschreiben, dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder
konzessionierten Händler und einem Dealer Manager oder seinen
Tochtergesellschaften in dem Land des lizenzierten Brokers oder
Händlers gemacht werden muss, gilt das Angebot als von dem Dealer
Manager oder (gegebenenfalls) seinen Tochtergesellschaften im
Auftrag des Anbieters in diesem Hoheitsgebiet abgegeben.
ERKLÄRUNGEN
Mit der Beteiligung an dem Angebot versichert und garantiert
jeder Anleihegläubiger und jeder im Auftrag des Anleihegläubigers
handelnde Intermediär gegenüber dem Anbieter, dem Tender Agent und
dem Dealer Manager zum Datum der Einreichung des entsprechenden
Angebotsauftrags, des Fristablaufs und dem Abwicklungsdatum,
dass:
(i) Er die Rahmenbedingungen des
Angebots und die Angebotseinschränkungen in dieser
Pressemitteilungen erhalten und akzeptiert hat und seine Fähigkeit
zur Beteiligung an dem Angebot gemäß den Angebotseinschränkungen
bestätigt; (ii) Er keine Person ist, für die die Abgabe des
Angebots gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen unzulässig wäre und
dass er alle für die Beteiligung an dem Angebot geltenden Gesetze
und Vorschriften erfüllt; (iii) Er sich nicht auf
Untersuchungen gestützt hat, die der Tender Agent, der Dealer
Manager oder eine andere, in deren Auftrag handelnde Person im
Hinblick auf den Anbieter, die Anleihen, das Angebot oder die auf
die Anleihen bezogenen Anteile gegebenenfalls durchgeführt hat, und
sich nicht auf derartige Untersuchungen stützen darf; und dass der
Tender Agent, der Dealer Manager und ihre jeweiligen
Tochtergesellschaften keine ausdrücklichen oder implizierten
Erklärungen im Hinblick auf das Angebot, den Anbieter, die Anleihen
oder die auf die auf Anleihen bezogenen Anteile abgegeben haben;
(iv) Er seine eigenen Rechts-, regulatorischen, Steuer-,
Unternehmens-, Anlage-, Finanzberater und Wirtschaftsprüfer im
Hinblick auf diese Angelegenheit im erforderlichen Umfang
konsultiert, alle seiner Meinung nach erforderlichen oder
angemessenen Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot geprüft
und seine eigenen Entscheidungen nach eigenem Ermessen auf der
Grundlage einer sorgfältigen Prüfung und der Konsultation mit
seinen Beratern getroffen hat oder treffen wird und dass diese
Entscheidungen nicht auf Ansichten beruhen, die im Namen des
Anbieters, des Dealer Managers oder des Tender Agents ausgesprochen
wurden; (v) Er keine Informationen vom Anbieter, Tender
Agent, Dealer Manager oder von einem ihrer Geschäftsführer oder
Mitarbeiter oder Berater über die steuerlichen Folgen seiner
Beteiligung an dem Angebot erhalten hat, und bestätigt, dass er
selbst für Steuern oder ähnliche Zahlungen verantwortlich ist, die
gemäß der Gesetze der zuständigen Jurisdiktion infolge seiner
Beteiligung an dem Angebot fällig werden; (vi) Er bestätigt,
dass (a) die Anleihen, die der Anleihegläubiger gemäß dem Angebot
offeriert, von diesem Anleihegläubiger mit dem uneingeschränkten
Eigentumsrecht frei von allen Pfandrechten, Belastungen und anderen
Sicherungsrechten und zusammen mit allen damit verbundenen Rechten
übertragen werden, und (b) dass er Rechtsträger der Anleihen ist
oder falls der Anleihegläubiger in treuhänderischer Eigenschaft,
als Agent oder in einer anderen Funktion als Intermediär handelt,
dass der Anleihegläubiger nach freiem Ermessen oder gemäß gültigen
Anweisungen im Hinblick auf die offerierten Anleihen handelt;
(vii) Er die Anleihen bis zum früheren Zeitpunkt des
Abwicklungstermins oder zum Angebotsende in dem entsprechenden
Clearing-System blockiert und dass er gemäß den Anforderungen und
der vorgeschriebenen Frist des entsprechenden Clearing-Systems eine
Anweisung in das Clearing-System eingegeben hat oder die Eingabe
veranlasst, mit der die Blockierung der offerierten Anleihen zum
Datum der Einreichung wirksam wird, sodass in der Zeit bis zur
Übertragung der Anleihen zum Abrechnungszeitpunkt an den Anbieter
oder bis zum Auftrag des Anbieters oder seines Agenten und bis zur
Kündigung der Anleihen keine Übertragungen der Anleihen erfolgen
k�nnen; und (viii)
Er keine natürliche oder juristische
Person ist („durch Sanktionen beschränkte Person“):
A.
Dabei handelt es sich um eine durch
Sanktionen beschränkte Person, die sich auf folgenden Listen
befindet: (a) der aktuellsten Verbotsliste „Specially Designated
Nationals and Blocked Persons” (die zum Zeitpunkt dieser Mitteilung
zu finden ist unter:
https://www.treasury.gov/ofac/downloads/sdnlist.pdf) (die
„SDN-Liste“) oder auf der Liste der „Foreign Sanctions
Evaders“ (die zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden ist unter:
http://www.treasury.gov/ofac/downloads/fse/fselist.pdf, die
„FSE-Liste”) oder (b) auf der aktuellsten „konsolidierten
Liste der Personen, Vereinigungen und Einrichtungen, die
finanziellen Sanktionen der EU unterliegen“ (die zum Zeitpunkt
dieser Mitteilung zu finden ist unter: :
https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage_en/8442/Consolidated%20list%20of%20sanctions);
oder
B.
Die auf andere Weise Sanktionen
unterliegt, die von einer anderen als der ausschließlich in
folgenden Listen aufgenommenen Beh�rden erlassen werden: (X) die
aktuellste Liste „Sectoral Sanctions Identifications“ (die zum
Zeitpunkt dieser Mitteilung zu finden ist unter:
http://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/SDN-List/Pages/ssi_list.aspx)
(die „SSI-Liste“), (y) Anlagen III, IV, V und VI der
Verordnung des Rats Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung des
Rats Nr. 960/2014 geänderten Fassung (die „EU-Anlagen“),
oder (z) jede andere, von einer für Sanktionen zuständigen Beh�rde
geführten Liste mit ähnlicher Wirkung wie die SSI-Liste oder die
EU-Anlagen.
m Sinne dieser Erklärung bedeutet „für
Sanktionen zuständige Beh�rde“:
(a)
der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen;
(b)
die entsprechenden staatlichen
Einrichtungen und Beh�rden der Vereinigten Staaten, des Vereinigten
K�nigreichs, der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaats der
Europäischen Union, einschließlich und ohne Einschränkung, das
Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums, das
Außenministerium der Vereinigten Staaten, das United States
Department of Commerce und das britische Finanz- und
Wirtschaftsministerium; und
(c)
alle anderen entsprechenden staatlichen
Beh�rden oder Aufsichtsbeh�rden, Institutionen oder Organe, die
Sanktionen verhängen.
Die Erklärung in (viii) oben gilt nur in dem Maße als nicht
erforderlich, insoweit sie aufgrund eines Verstoßes gegen eine
Bestimmung des Ratsbeschlusses (EU) Nr. 2271/1996 vom 22. November
1996 (oder eines Gesetzes oder einer Vorschrift zur Umsetzung
dieser Bestimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder im Vereinigten K�nigreich) nicht durchsetzbar ist oder nicht
durchsetzbar wäre.
WICHTIGER HINWEIS
ÄNDERUNGEN DER INFORMATIONEN IN DIESER PRESSEMITTEILUNG OHNE
ANKÜNDIGUNG VORBEHALTEN. DIE INFORMATIONEN KÖNNEN ALS GANZES UNTER
BEZUGNAHME AUF WEITERE MITTEILUNGEN HINSICHTLICH DES ANGEBOTS
GEÄNDERT WERDEN. DIESE PRESSEMITTEILUNG STELLT KEINEN VERKAUFS-
ODER EMISSIONSPROSPEKT ODER KEINE ANGABEN ZUM PROSPEKT DAR UND WIRD
IHNEN AUSSCHLIESSLICH ZUR INFORMATION ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND
DARF INSGESAMT ODER TEILWEISE NUR MIT VORHERIGER ZUSTIMMUNG DES
DEALER MANAGERS ZU IRGENDEINEM ZWECK REPRODUZIERT, WEITERGELEITET
ODER ANDEREN PERSONEN ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
DIESE PRESSEMITTEILUNG RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN
MARKTEXPERTEN UND INSTITUTIONELLE ANLEGER, DIENT AUSSCHLIESSLICH
ZUR INFORMATION UND STELLT KEINEN ERSATZ FÜR EINE UNABHÄNGIGE
BEURTEILUNG DAR. DIESE PRESSEMITTEILUNG IST NICHT ALS
ANLAGEBERATUNG GEDACHT UND DARF UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ALS ANGEBOT
ZUM KAUF EINER ANLEIHE VERWENDET ODER ANGESEHEN WERDEN UND IST
KEINE FEMPFEHLUNG FÜR DEN KAUF ODER VERKAUF EINER ANLEIHE.
ALLE ENTSCHEIDUNGEN HINSICHTLICH EINER OFFERTE DER ANLEIHEN
GEMÄSS DEM ANGEBOT SOLLTEN NUR AUF BASIS EINER UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG
IHRERSEITS DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DES ANBIETERS
UND DER VERÖFFENTLICHTEN INFORMATIONEN IN BEZUG AUF DIE ANTEILE
GETROFFEN WERDEN, AUF DIE SICH DIE ANLEIHEN BEZIEHEN. WEDER DER
DEALER MANAGER NOCH DER TENDER AGENT ODER IHRE JEWEILIGEN
TOCHTERGESELLSCHAFTEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG
DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTSTEHEN ODER GEBEN ERKLÄRUNGEN ZUR
GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DIESER PRESSEMITTEILUNG ODER DER
ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN ODER DER VERÖFFENTLICHTEN
INFORMATIONEN IN BEZUG AUF DIE ANTEILE AB, AUF DIE SICH DIE
ANLEIHEN BEZIEHEN.
DER DEALER MANAGER IST EBENFALLS DER JOINT BOOKRUNNER FÜR DAS
NEUE ANLEIHENANGEBOT. DER DEALER MANAGER UND SEINE NIEDERLASSUNGEN
UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN KÖNNEN ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN FÜR
DEN ANBIETER ODER MITGLIEDER DER ANBIETERGRUPPE DURCHFÜHREN ODER
BEI DIESEN UM AUFTRÄGE WERBEN, MÄRKTE FÜR DIE ANLEIHEN UND/ODER DIE
ANTEILE SCHAFFEN, AUF DIE SICH DIE ANLEIHEN BEZIEHEN, UND/ODER
KÖNNEN DIE ANLEIHEN UND DIE ANTEILE BESITZEN ODER TRANSAKTIONEN
DAMIT AUSFÜHREN.
IN VERBINDUNG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DER DEALER MANAGER ODER
SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN AUF EIGENE RECHNUNG ASSET SWAPS
ABSCHLIESSEN ODER ABWICKELN, KREDITDERIVATE ODER ANDERE
DERIVATTRANSAKTIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANLEIHEN ZUM SELBEN
ZEITPUNKT WIE DAS ANGEBOT DURCHFÜHREN ODER SICH AN TRANSAKTIONEN
DES SEKUNDÄRMARKTS BETEILIGEN. DER DEALER MANAGER ODER SEINE
TOCHTERGESELLSCHAFTEN KÖNNEN GEGEBENENFALLS LANG- ODER KURZFRISTIGE
POSITIONEN DER ANLEIHEN INNEHABEN ODER DERIVATE ODER DIESE ANLEIHEN
KAUFEN UND VERKAUFEN. SOLCHE POSITIONEN WERDEN NICHT
VERÖFFENTLICHT.
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DER DEALER MANAGER
ODER SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN IN IHRER FUNKTION ALS INVESTOREN
AUF EIGENE RECHNUNG FÜR WERTPAPIERE DES ANBIETERS ODER VON DUFRY AG
ZEICHNEN ODER DIE ANLEIHEN ODER ANTEILE, DIE SICH DIE ANLEIHEN
BEZIEHEN, VERKAUFEN UND AUS DIESEM GRUND DIE ANLEIHEN ODER SOLCHE
WERTPAPIERE DES ANBIETERS ODER DER DUFRY AG ODER ANDERE
INVESTITIONEN IN IHRE PORTFOLIOS AUFNEHMEN ODER DIESE KAUFEN ODER
VERKAUFEN. AUSSERDEM KÖNNEN SIE DIESE WERTPAPIERE ANBIETEN ODER
VERKAUFEN ODER ANDERE INVESTITIONEN ALS DIE IN VERBINDUNG MIT DEM
ANGEBOT TÄTIGEN. DER DEALER MANAGER BEABSICHTIGT, DIE HÖHE DIESER
INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN NUR IN DEM UMFANG BEKANNTZUGEBEN,
IN DEM ES GELTENDE GESETZE ODER VORSCHRIFTEN VORSCHREIBEN.
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT HANDELN DER DEALER MANAGER
UND DER TENDER AGENT AUSSCHLIESSLICH IM AUFRAG DES ANBIETERS UND
KEINER ANDEREN PERSON UND SIND EINER ANDEREN PERSON GEGENÜBER NICHT
VERPFLICHTET, DEN SCHUTZ ZU GEWÄHREN, DER KUNDEN DES DEALER
MANAGERS ODER DES TENDER AGENT GEWÄHRT WIRD, ODER ANDERE PERSONEN
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ZU BERATEN. WEDER DER DEALER
MANAGER NOCH DER TENDER AGENT HABEN EINE VERPFLICHTUNG GEGENÜBER
EINEM OPTIONSINHABER. WEDER DER DEALER MANAGER NOCH DER TENDER
AGENT ODER EINER IHRER GESCHÄFTSFÜHRER, AMTSTRÄGER, MITARBEITER,
BERATER ODER VERTRETER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG UND MACHEN KEINE
ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER WAHRHEIT,
GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER INFORMATIONEN IN DIESER
PRESSEMITTEILUNG (ODER ÜBER IN DIESER PRESSEMITTEILUNG AUSGELASSENE
INFORMATIONEN) ODER BEZÜGLICH DER INFORMATIONEN ÜBER DEN ANBIETER,
SEINE NIEDERLASSUNGEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN; UND HAFTEN
NICHT FÜR VERLUSTE, DIE AUFGRUND DER VERWENDUNG DIESER
PRESSEMITTEILUNG ODER IHRES INHALTS ODER AUF ANDERE WEISE IN
VERBINDUNG DAMIT ENTSTEHEN.
DER ANBIETER, TENDER AGENT, DEALER MANAGER ODER IHRE
JEWEILIGEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN HABEN KEINE MASSNAHMEN ERGIRFFEN,
AUFGRUND DERER DER BESITZ ODER DIE VERBREITUNG DIESER
PRESSEMITTEILUNG ODER VON ANDEREM WERBEMATERIAL IN BEZUG AUF DAS
ANGEBOT IN EINEM LAND ZULÄSSIG WÄRE, IN DEM MASSNAHMEN ZU DIESEM
ZWECK ERFORDERLICH SIND. PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ DIESER
PRESSEMITTEILUNG GELANGEN, WERDEN VOM ANBIETER, TENDER AGENT UND
DEALER AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN
UND DIESE ZU BEACHTEN.
GEMÄSS DER BÖRSENPROSPEKT-RICHTLINIE IST EINE
VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS NICHT VORGESCHRIEBEN.
DIESES ANGEBOT ZUM KAUF STELLT KEINE EINLADUNG ZUR
BETEILIGUNG AM ANGEBOT IN EINEM LAND ODER AN EINE PARSON DAR, IN
DEM ODER VON DEM AUS ODER FÜR DIE DIESE EINLADUNG UNGESETZLICH WÄRE
ODER VON DEM AUS DIE BETEILIGUNG GEMÄSS DER WERTPAPIERGESETZGEBUNG
UNGESETZLICH WÄRE. DIE VERTEILUNG DIESES ANGEBOTS ZUM KAUF KANN IN
BESTIMMTEN LÄNDERN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN. PERSONEN, DIE IN
DEN BESITZ DIESER PRESSEMITTEILUNG GELANGEN, WERDEN VOM ANBIETER,
TENDER AGENT UND DEALER AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE
BESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN UND DIESE ZU BEACHTEN.
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